Preise
Alle Preise verstehen sich pro Übernachtung bei Belegung mit 2 Personen inklusive Endreinigung, je zwei Handtüchern/Person, Bettwäsche, sowie WLAN über DSL Internet.
Nebensaison 2024/2025: ab EUR 135,00 Hauptsaison 2025: ab EUR 155,00
Für jede weitere Person berechnen wir EUR 15,00/Übernachtung. Mindestaufenthalt sind 5 Übernachtungen.
Bei einem Kurzaufenthalt von weniger als 6 Übernachtungen berechnen wir einen Zuschlag von einmalig EUR 75,00.
Nicht im Übernachtungspreis enthalten ist die Kurtaxe für Gäste ab 18 Jahren, die von der Gemeinde Pellworm erhoben wird. Sie liegt – je nach Saisonzeiten – zwischen 1,00 und 2,50 EUR pro Person pro Tag.
Saisonzeiten 2024/2025 (abweichend von den Kurtaxen Zeiten):
Nebensaison:
22.09.2024 bis 13.06.2025, 20.09.2025 bis 19.12.2025
Hauptsaison:
14.06.2025 bis 19.09.2025, sowie vom 20.12.2025 bis 04.01.2026
Stornobedingungen:
Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Vermieter zurücktreten. Der Rücktritt soll unter Angabe der Buchungsnummer erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Gast von dem geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Vermieter den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Heizung, Strom, Wasser) und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.
Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 10 % des Gesamtmietpreises anerkannt.
Der vorgenannte Prozentsatz bezieht sich auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.
Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist, als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.